Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stonetree Media Süd · Einzelunternehmen · Inhaber: Pascal Chorus · Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Pascal Chorus, Stonetree Media Süd, Blumenstraße 32/2, 74931 Lobbach (Einzelunternehmen, nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber über die Planung, Produktion und Bereitstellung von Film-, Video-, Audio-, Web- und verwandten Leistungen.
(2) Der Auftragnehmer ist kein eingetragenes Handelsgesellschaft (keine GmbH, UG o. Ä.) und nicht im Handelsregister eingetragen. Ein „Registergericht“ wie bei GmbHs ist daher nicht einschlägig.
(3) Diese AGB sind vorrangig für Geschäftskunden (B2B) ausgelegt. Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften; abweichende oder unangemessen benachteiligende Regelungen gelten insoweit nicht.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(5) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 2 Vertragspartner, Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Projektvereinbarung, Angebot mit Annahmeerklärung des Auftraggebers oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Angebot, Leistungsverzeichnis oder Projektbriefing. Bei Widersprüchen gilt die Reihenfolge: individuelle Projektvereinbarung, Auftragsbestätigung, Angebot, diese AGB.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und der Film- bzw. Videoproduktion. Dazu können insbesondere gehören: Konzeption, Skript, Pre-Production, Dreh, Post-Production, Color Grading, Sounddesign, Schnitt, Export, Web- und Landingpage-Leistungen sowie Werbekampagnen-Setup, soweit vereinbart.
(2) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen – insbesondere zusätzliche Schnittfassungen, Mehrsprachigkeit, Untertitel, Musikkomposition, Sprecherbuchungen, Lizenzen für Stock-Material, Reisekosten, Genehmigungen, Catering, Casting, Setdesign über den vereinbarten Umfang hinaus – sind nicht Vertragsbestandteil und werden gesondert berechnet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer und Freelancer einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Freigaben, Ansprechpartner, Locations, Zugänge, Markenrichtlinien und Materialien rechtzeitig bereit.
(2) Der Auftraggeber ist für die Beschaffung aller erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Einwilligungen verantwortlich, insbesondere für:
- Einwilligungen abgebildeter Personen (Model-/Talent-Releases),
- Nutzungsrechte an Logos, Marken, Musik, Archivmaterial und Fonts,
- Drohnen- und Drehgenehmigungen, sofern nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen,
- rechtskonforme Angaben in Werbeanzeigen und Landingpages.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwände werden nach Aufwand oder gemäß Angebot berechnet.
§ 5 Termine, Verschiebungen und höhere Gewalt
(1) Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Drehtermine können aus witterungsbedingten, sicherheitsrelevanten, logistischen oder gesundheitlichen Gründen verschoben werden. Der Auftragnehmer bemüht sich um zeitnahe Alternativtermine.
(3) Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks, Ausfall kritischer Infrastruktur – befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht bzw. Gegenleistungspflicht.
§ 6 Änderungen und Zusatzleistungen
(1) Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen am Leistungsumfang, Konzept, Umfang der Korrekturschleifen oder Lieferformate, werden diese als Change Request behandelt.
(2) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die voraussichtlichen Mehrkosten und Terminverschiebungen mit. Zusatzleistungen werden erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber ausgeführt, sofern nicht Gefahr im Verzug besteht.
(3) Im jeweiligen Angebot genannte Korrekturschleifen sind Bestandteil des vereinbarten Preises. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden gesondert berechnet.
§ 7 Abnahme und Mängel
(1) Der Auftraggeber prüft gelieferte Leistungen unverzüglich nach Bereitstellung. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung keine begründeten Mängelrügen schriftlich mitteilt.
(2) Als Mangel gelten nur Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang, nicht jedoch subjektive Geschmacksabweichungen, sofern die Leistung fachlich ordnungsgemäß erbracht wurde.
(3) Geringfügige technische Abweichungen, die den vertraglichen Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keinen Minderungs- oder Rücktrittsanspruch.
§ 8 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Werbebudgets (Ad Spend) für Plattformen wie Meta, Google o. Ä. sind, sofern nicht ausdrücklich im Paket enthalten, nicht Bestandteil des vereinbarten Preises.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 30–50 % bei Auftragserteilung fällig. Weitere Teilzahlungen können an Projektmeilensteinen gekoppelt sein. Die Restzahlung ist mit finaler Lieferung bzw. Abnahme fällig.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
(6) Der Auftragnehmer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung das Eigentum an gelieferten Dateien und Nutzungsrechten vor, soweit rechtlich zulässig.
§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Alle im Rahmen des Projekts geschaffenen Werke und Leistungen unterliegen dem Urheberrecht. Ein Nutzungsrecht wird erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Die eingeräumten Nutzungsrechte beschränken sich auf Art, Umfang, Territorium und Laufzeit gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.
(3) Rohmaterial (unbearbeitetes Footage) ist nur dann Bestandteil der Lieferung, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vergütet wurde.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fertiggestellte Projekte – unter Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers – als Referenz im Portfolio, auf der Website und in Social Media zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§ 10 Einsatz KI-gestützter Werkzeuge
(1) Der Auftragnehmer darf im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen – insbesondere für Ideenfindung, Skriptentwürfe, Bild- und Videoassistenz, Color-/Schnittunterstützung, Texterstellung oder Automatisierung – sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Auf Wunsch des Auftraggebers kann vertraglich vereinbart werden, dass bestimmte Leistungen ohne Einsatz von KI erbracht werden oder der Einsatz vorab transparent mitgeteilt wird.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten verfügt, die in KI-gestützte Workflows einfließen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrig bereitgestelltem Material resultieren.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch KI-gestützte Verfahren erzeugte Inhalte in jedem Fall frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, finale Freigaben nach eigenem Ermessen zu erteilen, insbesondere vor Veröffentlichung.
§ 11 Datensicherung und Archivierung
(1) Der Auftragnehmer sichert Projektdaten nach branchenüblichem Standard während der Projektlaufzeit.
(2) Eine dauerhafte Archivierung von Rohmaterial und Projektdaten über die vereinbarte Projektlaufzeit hinaus erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vergütet wurde. Nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist von in der Regel 6 Monaten nach Projektabschluss kann der Auftragnehmer Daten löschen, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
§ 12 Stornierung und Rücktritt
(1) Stornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform.
(2) Bei Stornierung werden bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene, nicht rückgängig zu machende Kosten (z. B. Crew-Buchungen, Equipment, Reisen, Lizenzen) in Rechnung gestellt. Zusätzlich kann je nach Projektphase eine Stornopauschale anfallen:
- bis 14 Tage vor Drehbeginn: 30 % des Auftragswertes,
- bis 7 Tage vor Drehbeginn: 50 % des Auftragswertes,
- weniger als 7 Tage vor Drehbeginn oder nach Produktionsbeginn: 80–100 % des Auftragswertes.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, in Einzelfällen höhere tatsächliche Aufwendungen nachzuweisen und in Rechnung zu stellen.
§ 13 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbewirkung, Reichweitenverluste, Datenverluste über den Wiederherstellungsaufwand hinaus oder Schäden aus nicht genehmigter Veröffentlichung durch den Auftraggeber – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf fehlerhafte Vorgaben, verspätete Freigaben oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind.
(5) Für Inhalte, Aussagen und rechtliche Zulässigkeit veröffentlichter Werbemittel ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern der Auftragnehmer diese nicht ausdrücklich als Rechts- oder Compliance-Beratung erbracht hat.
(6) Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 14 Freistellung
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte, Anweisungen, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder fehlender Genehmigungen geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 15 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen des Projekts bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§ 16 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, kann ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das Amtsgericht Heidelberg. Für Streitigkeiten mit höherem Streitwert gilt – soweit gesetzlich vorgesehen – das Landgericht Heidelberg als zuständiges Gericht.
(3) Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; eine Gerichtsstandsvereinbarung ist insoweit nur wirksam, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Hinweis: Diese AGB sind eine fachlich strukturierte Vorlage für Film- und Videoproduktionen. Für rechtsverbindliche Beratung empfehlen wir die Prüfung durch eine auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei.